Beitragssätze 2022
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell.
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemein | 1000 | 14,6 % |
Ermäßigt | 3000 | 14,0 % |
Weitere Beitragssätze | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemeine Rentenversicherung | 0100 | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 0010 | 2,4 % |
Insolvenzgeldumlage | 0050 | 0,09 % |
Pflegeversicherung | 0001 | 3,05 % |
Pflegeversicherung mit Kind, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,525 % |
Pflegeversicherung Kinderlose | 0001 | 3,4 % |
Pflegeversicherung Kinderlose, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,875 % |
Künstlersozialabgabe | --- | 4,2 % |
Beitragszuschüsse 2022
Beitragszuschuss des Arbeitgebers für Jahresarbeitsentgeltübergrenzer (monatlich) | |
---|---|
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch | 353,14 € |
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz AOK Hessen | 36,28 € |
Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch | 338,63 € |
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOK Hessen | 36,28 € |
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal | 384,58 € |
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal | 370,07 € |
Pflegeversicherung – Arbeitsort nicht in Sachsen | 73,77 € |
Pflegeversicherung – Arbeitsort in Sachsen | 49,58 € |
¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamtenwitwen/‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungspflichtige Rentner mit eigenen Beihilfeansprüchen.
Stand
Erstellt am: 20.12.2021
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