Umlage- und Erstattungssätze 2019
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,6 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,2 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,4 % ¹ |
Bei 80 % Erstattung | 4,1 % |
¹ wird kein anderer Tarif gewählt, werden Firmenkunden in diesen Tarif eingestuft.
Hinweis:
Ein Tarifwechsel in der Umlage U1 ist jeweils zum 1. Januar möglich. Wählen Sie einfach mit unserem Online-Formular den neuen Tarif aus und bestätigen Sie den Tarifwechsel mit einem Mausklick.
Anträge für einen Tarifwechsel, die bis spätestens 11. Februar des laufenden Kalenderjahres eingehen, werden rückwirkend zum 1. Januar berücksichtigt.
Stand
Zuletzt geprüft am: 01.07.2019
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