Umlage- und Erstattungssätze 2019

Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.

Informationen der AOK Hessen

Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 50 % Erstattung1,6 %
Bei 60 % Erstattung2,2 %
Bei 70 % Erstattung2,4 % ¹
Bei 80 % Erstattung4,1 %

¹ wird kein anderer Tarif gewählt, werden Firmenkunden in diesen Tarif eingestuft.

 

Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 100 % Erstattung0,45 %

Hinweis:
Ein Tarifwechsel in der Umlage U1 ist jeweils zum 1. Januar möglich. Wählen Sie einfach mit unserem Online-Formular den neuen Tarif aus und bestätigen Sie den Tarifwechsel mit einem Mausklick.
Anträge für einen Tarifwechsel, die bis spätestens 11. Februar des laufenden Kalenderjahres eingehen, werden rückwirkend zum 1. Januar berücksichtigt.

Stand

Zuletzt geprüft am: 01.07.2019

Weiteres zum Thema

Kontakt zur AOK Hessen

Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.