Expertenforum - 100% Telearbeitsplatz im Frankreich

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  • 01
    100% Telearbeitsplatz im Frankreich

    Ich brauche hilfe,

    Also werde ab 2025 eine Angestelle beschäftigen, die in Frankreich wohnt und für meine

    Deutsche Firma in 100% Telearbeitsplatz arbeiten soll.

    Backstory. Die Mitarbeiterin isteine Deutsche (mit Krankenkasse in Deutschland) ist vor 2 Jahre nach Frankreich gezogen und hat dort geheiratet und hat dort auch ein Baby bekommen. War also die letzten zwei Jahre im Erziehungszeit. Vor ihrer alte Frima hatte Sie keine weiteren Bezüge in den letzten 2 Jahren bekommen.

    Jetzt soll Sie ab 2025 für die Deutsche Firma - Dateneingabe im Telearbeitsplatz machen.

    Sie ist kein Grenzgänger! Sie soll voll in Frankreich verbleiben, nur zur Abstimmung aller 1/4 Jahre zum Arbeitgeber anreißen. Keiner kann mir helfen wie ich Sie anmelden muss!

    Ich Bitte um eure Expertenmeinung!

    1000 Mal Dank!

  • 02
    RE: 100% Telearbeitsplatz im Frankreich

    Sehr geehrte Frau Hülssner,
     
    wird eine Beschäftigung im (EU-) Wohnstaat ausgeübt, gelten die Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn der Arbeitnehmer dort auch einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt. Sofern im Rahmen einer Gesamtbewertung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt festgestellt wird, dass die Beschäftigung im Wohnstaat einen Anteil von mindestens 25 % erreicht, so ist dies ein Anzeichen dafür, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in dem entsprechenden Wohnstaat ausgeübt wird.

    Für die Festlegung des anzuwendenden Rechts ist grundsätzlich derjenige Staat zuständig, in dem der Arbeitnehmer wohnt.

    In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt verteilt sich die Gesamtarbeitsleistung – bis auf vierteljährliche Besprechung in Deutschland - auf die Beschäftigung im Homeoffice in Frankreich (Wohnstaat). Da die Beschäftigung in Frankreich mit weit mehr als 25% ins Gewicht fällt, greifen grundsätzlich die französischen Vorschriften über soziale Sicherheit.
    In einem solchen Fall wären in Deutschland weder Meldungen zu übermitteln noch Beiträge zu zahlen.
     
    Wir empfehlen Ihnen, Kontakt zu dem französischen Sozialversicherungsträger aufzunehmen. Alle Informationen (auch den SV-Träger in Frankreich) finden Sie mit folgendem Link
    Arbeiten in Frankreich (dvka.de)
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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