Expertenforum - Fortgezahltes Entgelt bei U1 Erstattung

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  • 01
    Fortgezahltes Entgelt bei U1 Erstattung

    Wir haben einen Mitarbeiter, dessen mtl. Entgelt oberhalb der RV-BBG liegt. Mehrmals im Jahr lag Lohnfortzahlung für wenige Tage im Monat vor und die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts für die U1 Erstattung ist nachvollziehbar. Außer in einem Monat, in dem das fortgezahlte Entgelt für 25 Tage oberhalb der KV-BBG liegt. Hier erscheinen dann auf dem U1-Erstattungsantrag völlig andere Werte. Gibt es eine besondere Berechnungsformel, wenn die KV BBG für das fortzuzahlende Entgelt überschritten wird? Besten Dank vorab.

  • 02
    RE: Fortgezahltes Entgelt bei U1 Erstattung

    Guten Tag,
     
    die Regelungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) ermöglichen es den einzelnen Krankenkassen in ihrer Satzung
    die Höhe der Erstattung zu begrenzen.
     
    Da hier ganz unterschiedliche Regelungen bestehen, ist es ratsam sich direkt mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
    Grundsätzlich wird bei einer Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze  folgende Berechnung des erstattungsfähigen Betrages  vorgenommen:
     
                            Fortgezahltes Entgelt x Bemessungsgrenze : Arbeitsentgelt im betreffenden Monat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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