Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiteirn, die seit dem 06.12.2024 im Beschäftigungsverbot ist.
Bis einschl. 21.09.2025 wird sie vorr. in Mutterschutz sein.
Es erfolgt eine Leistungsorientierte Auszahlung im Juli und im November die Jahressonderzahlung.
Im Juli erfolgt eine leistungsorientierte Auszahlung und im November die Jahresonderzahlung, die auf Basis vom Tarifvertrag für das komplette Jahr angesetzt wird.
Welcher Zeitraum für die Überwachung der Grenze in der geringf. B. ist zu beachten?
556,00 € x 9 Monate
Alle ausgezahlten Beträge (inkl. Jahressonderzahlgun im November) darf die Grenze in Höhe von 5.004,00 € nicht überschreiten oder ist eine andere Anzahl von Monaten für die Bewertung heranzuziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Persobuero SC