Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze - Überschreiter - Unterschreiter

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Überschreiter - Unterschreiter

    Sehr geehrtes Team, ich habe gerade den Arbeitgeberpodcast JAE-Übergrenzer angehört.

    Dort heißt es, dass die Arbeitgeber jetzt wieder prüfen "müssen" ob die Beschäftigten mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Grenze überschreiten und krankenversicherungsfrei werden oder - eben umgekehrt - ob sie wieder krankenversicherungspflichtig werden.

    Was ist die Folge, wenn diese Prüfungen durch den Arbeitgeber unterlassen werden?

    Was ist, wenn dann nicht geprüft wurde, dass wieder Krankenversicherungspflicht eingetreten wäre?

    Was ist, wenn dann nicht geprüft wurde, dass wieder oder erstmals Krankenversicherungsfreiheit eingetreten wäre? Evtl. hätte ja dann auch eine private KV gewählt werden wollen.

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - Überschreiter - Unterschreiter

    Guten Tag,
     
    die Prüfung der Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung ist grundsätzlich Aufgabe der meldenden Stelle, also in der Regel der Arbeitgeber.
     
    Eine Prüfung der versicherungsrechtlichen Beurteilung ist Bestandteil jeder Betriebsprüfung. Wird dort ein Fehler festgestellt, hat dies evtl. finanzielle Auswirkungen für den Arbeitgeber.
     
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie haben die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV). Eine fehlerhafte Beurteilung hat bei einem freiwillig Versicherten in der GKV kaum finanzielle Auswirkungen. Die zu zahlenden Beiträge bei Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung orientieren sich jeweils am Einkommen und sind damit im Ergebnis identisch.
     
    Besteht hingegen bei einem privat krankenversicherten Arbeitnehmenden tatsächlich Krankenversicherungspflicht, werden die Beiträge zur GKV nachberechnet. Die bereits gezahlten Beiträge zur PKV werden jedoch für die Vergangenheit nicht erstattet. Somit besteht die Gefahr einer doppelten Beitragserhebung (PKV und GKV). Bei rückwirkender Versicherungspflicht kann in der Regel lediglich für die letzten 3 Monate auf Beitragsanteile des Arbeitnehmers zurück gegriffen werden. Die restliche Beitragsschuld trägt der Arbeitgeber alleine.
     
    Die Prüfung der möglichen Versicherungspflicht zum Jahreswechsel sollte somit jeder Arbeitgeber zum Schutz vor finanzieller Belastung durchführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Hessen

Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.