Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns ist seit dem 05.04.2023 arbeitsunfähig. Er ist privat versichert (Beitragsgruppenschlüssel 0110). Zum 16.05.2023 wurde die Unterbrechungsmeldung (05.04.2023+42 Tage) gemeldet. Er wird auch noch länger krankgeschrieben sein. Müssen bei bei einem privat versicherten Arbeitnehmer der über die 1,5 Jahre kommt die Meldungen mit Grund 30 (Aussteuerung mit Arbeitslosengeld) oder Meldung mit Grund 34 (Aussteuerung ohne Arbeitslosengeld) erfolgen? Ich denke nicht, da er ja auch kein Krankengeld bezieht.
Vielen Dank für die Rückmeldung.