Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns soll ab Februar 2025 ein Mitarbeiter neu eingestellt werden, der aktuell aufgrund einer Selbstständigkeit privat krankenversichert ist.
Der Mitarbeiter soll zunächst für 12 Monate mit 50% (19,5 Stunden/Woche, Jahresbrutto 32.716 EUR) und anschließend für weitere 12 Monate mit 100% (39 Stunden/Woche, Jahresbrutto 65.432 EUR) arbeiten. Die Selbstständigkeit soll weitergeführt werden.
Ich habe schon versucht, mich in das Thema einzulesen und herausgefunden, dass geprüft werden muss, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird und was dafür Prüfungskriterien sein können. Weiterhin habe ich von einer Clearingstelle der DRV gelesen, die jedoch nur noch prüft, ob eine Erwerbstätigkeit eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist.
Mir ist daher aktuell nicht ganz klar, woher ich nun die Information bekomme, wie der Mitarbeiter in der KV zu schlüsseln ist. Stößt der Mitarbeiter die Prüfung, ob er haupt- oder nebenberuflich selbstständig ist, selbst an oder der Arbeitgeber? Und wo?
Gibt es am Ende ein Schreiben der KV/DRV (?) aus dem für mich erkennbar ist, ob er krankenversicherungsfrei oder pflichtversichert in der gesetzlichen KV ist bzw. zumindest, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird?
Muss diese Prüfung erneut angestoßen werden, wenn der Mitarbeiter auf 100% erhöht oder kann man mit einer Vollzeitstelle generell nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig sein?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Info geben könnten, was nun meinerseits konkret veranlasst werden muss. Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Frau S.