Expertenforum - Sachbezug bei Unterkunft im Hotel

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  • 01
    Sachbezug bei Unterkunft im Hotel

    Liebes Aok-Team,

    wir beschäftigen einen Honorararzt, der für die Dauer seiner Beschäftigung auf unsere Kosten in einem nahegelegenen Hotel untergebracht ist.

    Welcher Sachbezugswert muss in diesem Fall angerechnet werden?

    Der Sachbezugswert für Unterkunft nach SvEV, die ortsübliche Miete oder die tatsächlichen Hotelkosten?

    Vielen Dank im Voraus

  • 02
    RE: Sachbezug bei Unterkunft im Hotel

    Hallo Personalstelle,
     
    die Bezeichnung „Honorarkraft“ sagt noch nichts über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus und stellt für sich kein Kriterium für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit dar. Die Beurteilung ist im Wege der Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
     
    Wir gehen davon aus, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis  handelt.
     
    Grundsätzlich können die Kosten des Arbeitnehmers für die Unterkunft in einem Hotel vom Arbeitgeber in der tatsächlichen Höhe beitragsfrei ersetzt werden, wenn diese steuerfrei sind. Demzufolge ist von Ihnen zunächst zu klären, ob hier Steuerfreiheit vorliegt.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt hinsichtlich der steuerrechtlichen Bewertung zu kontaktieren. Anschließend sollte aus Gründen der Rechtssicherheit von der zuständigen Krankenkasse eine beitragsrechtliche Beurteilung vorgenommen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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