Neuer Anlauf beim Basisdatenregister

Seite 3/4: Neuer Anlauf beim Basisdatenregister
Nach einem Fehlstart 2024 werden die Zentrale Stammdatendatei und das Unternehmensdatenbasisregister nun ab dem 1. Juli 2025 aufgebaut. Dazu ist für alle Arbeitgeber eine neue Initialmeldung notwendig.
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Zentrale Datenbank für Unternehmensdaten kommt 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird mit dem Basisregister beim Statistischen Bundesamt eine zentrale Stammdatendatei eingeführt, die wichtige Unternehmensdaten enthält. Ziel ist es, Unternehmen von mehrfachen Berichtspflichten zu entlasten, indem sie ihre Stammdaten nur einmal melden („Once-Only“-Prinzip). Eine Schnittstelle zum Unternehmenskonto im Portalverbund soll geschaffen werden, um die Identifizierung von Unternehmen für alle Verwaltungsakte zu vereinheitlichen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird nach der Abgabenordnung zur einheitlichen Wirtschaftsnummer.

Beim ersten Anlauf im Frühjahr 2024 fehlten zum 31. Mai 2024 mehr als 25 Prozent der erwarteten Informationen. Ursachen waren fehlende und fehlerhafte Informationen von Arbeitgebern. Das Basisdatenregister hat die zentrale Speicherung aktueller und konsistenter Stammdaten zu Unternehmen einschließlich der von den verschiedenen Registern vergebenen Identifikatoren zum Ziel. Der bislang erreichte Grad der Vollständigkeit genügte den Ansprüchen des Basisdatenregisters daher nicht.

Neue Initialmeldung 2025 erfolgt automatisiert

Im kommenden Jahr haben Arbeitgeber daher die Initialmeldungen für das Unternehmensbasisdatenregister erneut abzugeben, und zwar im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Mai 2025. Entgeltabrechnungsprogramme übermitteln dabei die Meldung an die Bundesagentur für Arbeit automatisiert mit dem Abgabegrund „09“.

Die nochmalige Abgabe der Meldung gilt auch für Arbeitgeber, die bereits 2024 eine Initialmeldung abgegeben haben. Verpflichtet sind auch Arbeitgeber, die nur Ausfüllhilfen nutzen.

Stand

Erstellt am: 13.11.2023

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