Neuer Anlauf beim Basisdatenregister

Seite 3/4: Neuer Anlauf beim Basisdatenregister
Nach einem Fehlstart 2024 werden die Zentrale Stammdatendatei und das Unternehmensdatenbasisregister nun ab dem 1. Juli 2025 aufgebaut. Dazu ist für alle Arbeitgeber eine neue Initialmeldung notwendig.
Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 4

Zentrale Datenbank für Unternehmensdaten kommt 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird mit dem Basisregister beim Statistischen Bundesamt eine zentrale Stammdatendatei eingeführt, die wichtige Unternehmensdaten enthält. Ziel ist es, Unternehmen von mehrfachen Berichtspflichten zu entlasten, indem sie ihre Stammdaten nur einmal melden („Once-Only“-Prinzip). Eine Schnittstelle zum Unternehmenskonto im Portalverbund soll geschaffen werden, um die Identifizierung von Unternehmen für alle Verwaltungsakte zu vereinheitlichen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird nach der Abgabenordnung zur einheitlichen Wirtschaftsnummer.

Beim ersten Anlauf im Frühjahr 2024 fehlten zum 31. Mai 2024 mehr als 25 Prozent der erwarteten Informationen. Ursachen waren fehlende und fehlerhafte Informationen von Arbeitgebern. Das Basisdatenregister hat die zentrale Speicherung aktueller und konsistenter Stammdaten zu Unternehmen einschließlich der von den verschiedenen Registern vergebenen Identifikatoren zum Ziel. Der bislang erreichte Grad der Vollständigkeit genügte den Ansprüchen des Basisdatenregisters daher nicht.

Neue Initialmeldung 2025 erfolgt automatisiert

Im kommenden Jahr haben Arbeitgeber daher die Initialmeldungen für das Unternehmensbasisdatenregister erneut abzugeben, und zwar im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Mai 2025. Entgeltabrechnungsprogramme übermitteln dabei die Meldung an die Bundesagentur für Arbeit automatisiert mit dem Abgabegrund „09“.

Die nochmalige Abgabe der Meldung gilt auch für Arbeitgeber, die bereits 2024 eine Initialmeldung abgegeben haben. Verpflichtet sind auch Arbeitgeber, die nur Ausfüllhilfen nutzen.

Stand

Erstellt am: 13.11.2023

Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 4
Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Zum Jahreswechsel immer aktuell informiert
Informationsservice für Registrierte
Die Informationen bei Trends & Tipps 2025 werden regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung aktualisiert. Lassen Sie sich per E-Mail informieren, sowie sich etwas Neues bei den Themen ergibt. Registrierte Nutzende können in ihrem Persönlichen Bereich den Informationsservice für Trends & Tipps abonnieren. Dafür einfach die gewünschten Checkboxen für das E-Paper und/oder für eins, mehrere oder alle Themen im Trends & Tipps-Themenspezial aktivieren. Sobald es relevante Änderungen in der Rechtslage gibt, erhalten Sie eine Information per E-Mail.

Aktuelle Veranstaltungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.

Passende Veranstaltungen der AOK

Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.

Expertenforum der AOK

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

E-Paper
Trends & Tipps 2025

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2024/2025 finden Sie im E-Paper zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Trends & Tipps 2025 - E-Paper: Ansicht der Titelseite auf einem Tablet

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    28.11.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Ein Mann neigt sich aus einem Fahrstuhl und spiegelt sich in der Seitenwand.
    27.11.2024 | Der neue AOK-Rückentrainer

    Rückendeckung für Ihr Team

    Mit dem neuen AOK-Rückentrainer lassen sich Rückenbeschwerden verhindern – auch am Arbeitsplatz.
  • Insolvenzgeldumlage 2025 steigt: Mann sitzt am Schreibtisch und stützt seinen Kopf ab
    20.12.2024 | Sozialversicherungsbeiträge

    Insolvenzgeldumlage steigt 2025

    Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2025 auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert wieder in Kraft.

Neue Krankenkasse zum neuen Jahr

Attraktive Bonusmodelle, starke Leistungen, umfangreiche Partnerprogramme: Starten Sie mit der AOK ins neue Jahr und entdecken ihre vielen Vorteile für Versicherte. Einfach online anmelden und Mitglied der AOK werden.

Jetzt Vorteile sichern

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.