Online-Training Beschäftigung von Studierenden
Im interaktiven Online-Training der AOK erfahren Arbeitgeber, wie sie Beschäftigungen von Studenten sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.
Werkstudenten im Unternehmen
Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für den Studenten und auch für Sie als Arbeitgeber.
Inhalte des Online-Trainings
Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:
- Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studenten und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
- Wer gilt als ordentlich Studierender?
- Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
- Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
- Teilnehmer dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
- Meldungen
- Krankenversicherung der Studenten
Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.
Online-Training Ihrer AOK
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service