Lärmschutz, Beleuchtung und Belüftung am Arbeitsplatz

Lärmschwerhörigkeit steht an erster Stelle der Berufserkrankungen. Da die Folgen eines hohen Geräuschpegels so gravierend sein können, steht Prävention hier an erster Stelle. Dafür gibt es viele Maßnahmen. Das Gleiche gilt für gute Beleuchtung und ein Raumklima, in dem sich die Mitarbeitenden wohlfühlen. Bei Arbeiten im Freien wird das Thema UV-Schutz aufgrund des Klimawandels immer dringlicher.

Lärm mit Hilfe von Fachleuten vermeiden

Da das Thema „Lärmschutz im Unternehmen“ komplex ist und auch Messungen durchgeführt werden müssen, empfiehlt es sich, Fachleute hinzuzuziehen. Eine Fachkraft ermittelt die Lärmquellen und Lärmursachen und misst die Geräuschabstrahlung.

Danach berät sie das Unternehmen, wie der Lärm vermieden oder zumindest reduziert werden kann. Technische Maßnahmen zur Lärmminderung sind dabei zuerst zu prüfen und umzusetzen, bevor sinnvoller Gehörschutz empfohlen und den betroffenen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt wird.

Die Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung muss nachdrücklich vom Unternehmen angewiesen werden, um schwerwiegende gesundheitliche Folgen von Lärm zu verhindern.

Dauerhaft geschädigte Ohren

Lärm kann die empfindlichen Haarzellen im Innenohr zerstören – für immer. Zwar gibt es individuell unterschiedliche Toleranzschwellen, auch abhängig von der Kontrollmöglichkeit über die Lärmquelle und Dauerexposition. Ab einer bestimmten Lautstärke empfinden alle Menschen Lärm als unangenehm. Bereits ab 80 Dezibel (dB) können dauerhafte Hörschäden entstehen. 80 bis 100 dB erreichen vorbeifahrende Lkws oder Motorsägen. Bei etwa 120 dB liegt die Schmerzgrenze des menschlichen Ohrs. Kreissägen und Presslufthämmer liegen in diesem Bereich.

Ist das Gehör stark geschädigt, ist eine Behandlung zwecklos. Das Ohr erholt sich nicht mehr. Lärmschwerhörigkeit steht in Deutschland an erster Stelle der Berufskrankheiten. Daher müssen Unternehmen unbedingt dafür sorgen, dass Mitarbeiter dauerhaft keinem hohen Geräuschpegel ausgesetzt sind.

Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es Weiterführendes zu diesen Themen:

Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz

Richtiges Licht am Arbeitsplatz ist besonders wichtig, wenn die Hauptarbeit am Bildschirm verrichtet wird. Sonst drohen Augenbeschwerden, Kopfschmerzen, Nervosität und Müdigkeit.

Zwar gilt generell: Natürliches Licht ist das beste Licht. Aber für den Arbeitsplatz reicht Tageslicht oft nicht aus. Meist empfiehlt es sich, Kunst- und Tageslicht zu kombinieren. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, nicht nur Lichtinseln zu schaffen, sondern eine Beleuchtung zu wählen, die den ganzen Raum gleichmäßig ausleuchtet. Denn nur wenn die Beleuchtung harmonisch zusammenspielt, trägt sie zu einem dauerhaften Wohlbefinden bei.

Bildschirmarbeit im richtigen Licht

Vor allem an Bildschirmarbeitsplätzen kommt hinzu: zu hohe Kontraste, Blendungen oder Spiegelungen können Fehlhaltungen auslösen. Diese verursachen Beschwerden im Schulter-, Nacken- und Armbereich.

Bildschirmarbeit bedeutet außerdem Stress und Schwerstarbeit für die Augen. Unzählige Male am Tag wechseln die Blicke zwischen Monitor, Tastatur und Arbeitsunterlagen hin und her. Ständig müssen sich die Augen bei der Bildschirmarbeit neu einstellen, sich unterschiedlichen Entfernungen, Kontrasten und Helligkeiten anpassen. Um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, sollten Bildschirmarbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten optimal eingerichtet werden. Dabei kommt es – neben vielen anderen Aspekten – auch entscheidend auf optimale Lichtverhältnisse an.

Ob und wann eine spezielle Bildschirmbrille für die Arbeit am Monitor in Frage kommt, ist mit einer augenärztlichen Fachkraft zu klären.

Tipps für gesünderes Licht

  • Lichtintensität erfüllen: 500 Lux sind nach der Norm DIN EN 12464-1 für die „Beleuchtung von Arbeitsstätten“ mindestens erforderlich, besser sind 750 Lux und mehr.
  • Individuelle Einstellungen ermöglichen: Jeder empfindet Licht anders. Praktisch ist es daher, wenn es sich individuell und raumweise regulieren lässt, etwa mit Dimmfunktion.
  • Direktes und indirektes Licht mischen: Nur eine Lichtquelle für ein Büro reicht in der Regel nicht aus. Direktes Licht wird für Arbeiten am Schreibtisch benötigt, zusätzliches indirektes Licht hellt den Raum auf und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
  • Arbeitsplatz ausrichten: Der Schreibtisch samt PC-Bildschirm sollte stets im rechten Winkel zum Fenster stehen, damit es nicht zu Blendeffekten kommen kann.
  • Vorgaben erfüllen: Maßgeblich ist vor allem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ob die vorhandene Beleuchtung ausreicht, können zum Beispiel erfahrene Elektrofachleute oder bei größeren Objekten auch Lichtplanende überprüfen.

Gesetzliche Grundlagen, technische Vorgaben

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze gut auszuleuchten.
In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)" zum Thema „Beleuchtung“ wird betont, dass diese möglichst ausreichend durch Tageslicht beleuchtet sein müssen. Zudem sind Mindestwerte in puncto Beleuchtungsstärke in Lux (ebenso zur Farbwiedergabe) bei künstlichem Licht festgelegt worden. Die Angaben sind differenziert nach Art der jeweiligen Arbeitsräume und -plätze und nach Art der Tätigkeiten und Branchen. Für Arbeitsstätten und -plätze sowie Tätigkeiten im Freien gelten gesonderte Beleuchtungsanforderungen, die ebenfalls in den Technischen Regeln ausgewiesen sind.

Für Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Tätigkeiten, die nicht in den „Technischen Regeln“ genannt werden, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Werte im Rahmen der Gefährdungs­beurteilung ermitteln.

Welches Beleuchtungskonzept für welchen Zweck?

Die Beleuchtung von Arbeitsstätten kann als raumbezogene, als teilflächenbezogene oder als arbeitsplatz- beziehungsweise ‑bereichsbezogene Beleuchtung realisiert werden. Welches Konzept sich laut der neuen „Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4: Beleuchtung“ für welche Zwecke eignet und empfiehlt, ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen:

BeleuchtungskonzeptEinsatz Empfohlen, wenn …
raum­be­zo­ge­ne Be­leuch­tungGe­sam­ter Raum oder ei­ne Raum­zo­ne wird als Ar­beits­be­reich be­trach­tet
  • Ar­beits­be­rei­che in der Pla­nungs­pha­se ört­lich noch nicht zu­ge­ord­net wer­den kön­nen,
  • die räum­li­che Aus­deh­nung der Ar­beits­be­rei­che in der Pla­nungs­pha­se nicht be­kannt ist,
  • ei­ne fle­xi­ble An­ord­nung der Ar­beits­be­rei­che vor­ge­se­hen ist,
  • der Raum gleich­mä­ßig aus­ge­leuch­tet sein soll.
ar­beits­be­reichs­be­zo­ge­ne Be­leuch­tungGe­son­der­te Be­leuch­tung von Ar­beits­be­rei­chen und Um­ge­bungs­be­rei­chen
  • die An­ord­nung der Ar­beits­plät­ze und der Ar­beits­be­rei­che be­kannt ist,
  • ver­schie­de­ne Ar­beits­be­rei­che un­ter­schied­li­che Be­leuch­tungs­be­din­gun­gen er­for­dern
  • und/​oder im Raum un­ter­schied­li­che Licht­zo­nen vor­han­den sein sol­len.
teil­flä­chen­be­zo­ge­ne Be­leuch­tungBe­leuch­tung von Teil­flä­chen im Ar­beits­be­reich. Auf die­sen Teil­flä­chen wer­den be­stimm­te Seh­auf­ga­ben ver­rich­tet (zum Beispiel Le­sen, Schrei­ben, Kon­trol­lie­ren)

...die Be­leuch­tung an­ge­passt wer­den soll an:

  • be­son­de­re Seh­auf­ga­ben in ei­nem Ar­beits­be­reich (zum Beispiel we­nig Kon­tras­te, Ar­bei­ten mit sehr klei­nen Tei­len, kur­ze Be­trach­tungs­zeit­räu­me),
  • räum­lich un­ter­schied­lich ori­en­tier­te Ar­beits­mit­tel in­ner­halb des Ar­beits­be­rei­ches,
  • das in­di­vi­du­el­le Seh­ver­mö­gen und an in­di­vi­du­el­le Er­for­der­nis­se der Be­schäf­tig­ten.

Bildschirmarbeitsverordnung legt Vorgaben fest

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelt als Teil der Arbeitsstättenverordnung, wie man die Gesundheit bei der Bildschirmarbeit am besten schützt. Ziel ist es, Beschwerden und Erkrankungen vorzubeugen. Mögliche Gefahren für die Gesundheit werden umfassend betrachtet: Nicht nur körperliche (Augen, Nacken-Schulter-Bereich, Rücken), sondern auch psychische Belastungen sind dabei miteinbezogen. Denn die Bildschirmarbeit beansprucht nicht nur die Augen stark, sondern den gesamten Körper. Die Verordnung gibt vor allem Antworten auf folgende Fragen: Wie erzielt man optimale Sehbedingungen am PC? Wie können Zwangshaltungen vermieden werden? Wie beugt man erhöhtem Stress vor?

 

DGUV

Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Einen konkreten Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 215-410) sowie nähere Informationen zum Thema „Beleuchtung im Büro“ (DGUV Information 215-442) gibt es bei der DGUV.

Gesundes Raumklima im Büro

Unternehmen sind aufgefordert, für ein gesundes Raumklima zu sorgen. Das Raumklima wird von vielen Faktoren beeinflusst:

  • Größe der Räume
  • Anzahl von Maschinen, die Hitze und Gerüche abgeben
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Anzahl der Fenster oder Lüftungsmöglichkeiten

Für eine genaue Analyse und Beratung sind professionelle Kenntnisse nötig. Es empfiehlt sich daher, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Dieser kann das „richtige“ Klima für das Unternehmen ermitteln, planen und umsetzen.

Auch die Beschäftigten können mit einfachen Mitteln zu einem gesunden Raumklima beitragen. So kann regelmäßiges Stoßlüften die Raumluft nachhaltig verbessern. Im Winter ist es wichtig, die Heiztemperaturen sorgfältig zu regulieren. Da das Temperaturempfinden sehr subjektiv ist, sollten Beschäftigte mitbestimmen können, wie das Klima geregelt wird.

Die beste Luft

Beim Raumklima geht es – neben anderen Aspekten – vor allem um vier Komponenten, die näher betrachtet werden: Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdynamik und Luftqualität.

  • Temperatur: Gerade, weil die Temperatur im Raum von Mitarbeitenden oft sehr unterschiedlich bewertet wird, ist ein Blick in die Arbeitsstättenverordnung hilfreich: Bei leichter Arbeit im Sitzen sollte die Mindesttemperatur 20 Grad betragen, bei Arbeiten im Stehen und Gehen reicht es, eine Raumtemperatur von 19 Grad zu gewährleisten, bei schwerer körperlicher Arbeit liegt der Mindestwert bei 12 Grad. Steigt das Thermometer auf über 26 Grad, sollten Arbeitgeber die Temperatur angemessen mit Sonnenschutzmaßnahmen regulieren. Werden 35 Grad Celsius überschritten, ist laut Arbeitsstättenverordnung ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum nutzbar.
  • Luftfeuchtigkeit: Als Durchschnittswert sollte eine relative Luftfeuchte von 50 Prozent erreicht werden. Wesentlich höhere Werte werden als unangenehme Schwüle empfunden. 
  • Luftdynamik: Damit sind Luftbewegungen gemeint, also ob die Luft im Raum „steht“ oder es gar irgendwo „zieht“. Die optimale Luftdynamik liegt zum Beispiel in Büroräumen, die eine Lufttemperatur von 20 Grad Celsius haben, bei Luftgeschwindigkeiten bis zu 0,15 Meter pro Sekunde.
  • Luftqualität: Das ist auch für Fachleute oft der schwierigste Part, da die Luftqualität von vielen Faktoren beeinflusst wird, zum Beispiel Staub im Raum. Das Ziel: In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität. Die Raumluftqualität in Arbeitsräumen kann durch Stofflasten, Feuchtelasten oder Wärmelasten beeinträchtigt werden.

Regelmäßiges Lüften sorgt für frische Luft. Gerade im Winter empfiehlt sich kurzes Stoßlüften statt längeren Fensterkippens, damit sich die frische Luft zügig erwärmen kann. Auch Zimmerpflanzen können einen guten Beitrag zum gesunden Raumklima leisten: Nicht nur wandeln sie CO2 in Sauerstoff, sie verbessern auch die Luftfeuchtigkeit im Raum.

 

DGUV

Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Raumtemperatur, zur Luftfeuchte, zu Luftgeschwindigkeit und zur Lüftung an Arbeitsplätzen werden in dieser Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beantwortet.

UV-Schutz bei Arbeit im Freien

Im Jahr 2020 ging fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungenauf Hautkrebs zurück. Das zeigt eine Auswertung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU). Weißer Hautkrebs, der durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursacht wird, war dabei die am häufigsten gemeldete Hautkrebsart.

Der Klimawandel verstärkt das Problem. Die tiefergehende Schädigung der Haut fällt nicht sofort auf. Hautkrebserkrankungen zeigen sich oft erst nach 20 bis 30 Jahren. Schutz vor Sonnenbrand und UV-Strahlung ist daher umso wichtiger.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) empfiehlt:

  • Für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen, etwa durch Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel
  • Arbeitszeiten nach Möglichkeit in die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden verlegen, wenn die UV-Belastung geringer ist
  • Auf leichte, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung achten (das heißt lange Ärmel und Hosen)
  • Kopf mit Mütze oder Helm schützen
  • Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50-plus zur Verfügung stellen.
  • Mitarbeitende darauf hinweisen, Sonnencreme alle zwei Stunden neu aufzutragen. Wichtig: auch Nacken, Nase und Ohren eincremen
  • UV-Schutzbrillen verwenden, um die Augen zu schützen

Stand

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024

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