Podcast Pflegeversicherungsreform zum 1. Juli 2023
Am 1. Juli 2023 hat sich der Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht. Für Beschäftigte mit mehreren Kindern gibt es Abschläge. In der dreiteiligen Podcast-Reihe erklären AOK-Fachleute die Auswirkungen der Reform auf Arbeitgeber und ihre Beschäftigten.
Die Änderungen seit 1. Juli 2023
In Folge 1 sprechen wir darüber, was sich grundsätzlich seit dem 1. Juli 2023 verändert hat. In Folge 2 geht es darum, wie der Nachweis von Kindern zu erbringen ist und Folge 3 fokussiert auf freiwillig Versicherten und dem Sonderfall in Sachsen.
Im Gespräch
Klaus Herrmann (rechts), gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.
Markus Renner ist Fachreferent Arbeitgeberbetreuung im Bereich Privat- und Firmenkundenservice in Dresden bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Im Gespräch
Klaus Herrmann , gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.
Im Gespräch
Klaus Herrmann , gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 09.10.2023
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637