Online-Training Beschäftigung von Studierenden

Im interaktiven Online-Training der AOK erfahren Arbeitgeber, wie sie Beschäftigungen von Studierenden sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.

Werkstudenten im Unternehmen

Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für Studierende und auch für Sie als Arbeitgeber.

Inhalte des Online-Trainings

Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:

  • Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studierenden und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
  • Wer gilt als ordentlich Studierender?
  • Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
  • Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
  • Teilnehmende dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
  • Meldungen
  • Krankenversicherung der Studierenden

Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.

Jetzt anmelden

Um teilzunehmen klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf das Online-Training „Beschäftigung von Studenten“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile des über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus­gehenden Service und Leistungsportfolios der AOK informieren können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen. Wir beachten dabei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Regeln.

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Ei­ni­ge Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­feld ein­ge­rich­tet (*). Dar­über hin­aus ist Ih­re E‑Mail-Ad­res­se zur Über­prü­fung Ih­rer Ein­ga­ben er­for­der­lich, um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den. Emp­fän­ger Ih­rer Da­ten kön­nen von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter sein.

Wünschen Sie darüber hinaus künftig weitere Informationen über die Vorteile und Neuigkeiten der AOK Niedersachsen oder zu privaten Zusatzversicherungen von Vertragspartnern der AOK, benötigen wir für die Verwendung Ihrer o.a. Daten Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO und neben Ihrer vollständigen Adresse aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer Identifizierung auch Ihr Geburtsdatum, da Sie diese Erklärung erst abgeben können, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind.

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Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass die AOK Niedersachsen mei­ne an­ge­ge­be­nen Daten speichert und nutzt, um mich über die Vor­tei­le und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schung durch­zu­füh­ren. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und um­fasst auch den te­le­fo­ni­schen, E‑Mail‑ und SMS‑Kon­takt und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

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