Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

Jetzt anmelden

Um teilzunehmen klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile des über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehenden Service und Leistungsportfolios der AOK informieren können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen. Wir beachten dabei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Regeln.

nie – queo Online-Training Anmeldung ALLGEMEIN

Private Daten

Private Daten

Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Ei­ni­ge Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­feld ein­ge­rich­tet (*). Dar­über hin­aus ist Ih­re E‑Mail-Ad­res­se zur Über­prü­fung Ih­rer Ein­ga­ben er­for­der­lich, um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den. Emp­fän­ger Ih­rer Da­ten kön­nen von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter sein.

Wünschen Sie darüber hinaus künftig weitere Informationen über die Vorteile und Neuigkeiten der AOK Niedersachsen oder zu privaten Zusatzversicherungen von Vertragspartnern der AOK, benötigen wir für die Verwendung Ihrer o.a. Daten Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO und neben Ihrer vollständigen Adresse aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer Identifizierung auch Ihr Geburtsdatum, da Sie diese Erklärung erst abgeben können, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind.

Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir, um Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zu senden. Das verhindert auch die Teilnahme von Dritten in Ihrem Namen. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Ihr Einverständnis können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bisher auf der Grundlage dieser Einwilligung erfolgten Verarbeitung.

Ihr Widerrufsrecht können Sie gegenüber der AOK Niedersachsen, Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover wahrnehmen. Sie können den Widerruf auch per E-Mail senden an: AOK.Service@nds.aok.de. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutzrechte .

Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK Niedersachsen, Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover oder unseren Datenschutzbeauftragten unter Datenschutz@nds.aok.de.

Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung

Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass die AOK Niedersachsen mei­ne an­ge­ge­be­nen Daten speichert und nutzt, um mich über die Vor­tei­le und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schung durch­zu­füh­ren. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und um­fasst auch den te­le­fo­ni­schen, E‑Mail‑ und SMS‑Kon­takt und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

Weiteres zum Thema

Kontakt zur AOK Niedersachsen

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.