Beiträge zur Sozialversicherung

Thema

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Aktuelles

  • gesundes unternehmen Ausgabe 1-2025: Ein Dirigent steht vor einem Chor
    14.01.2025 | AOK-Magazin für Arbeitgeber

    Ehrenamt und Arbeit

    Für eine gute Sache: So profitieren Arbeitgeber von ehrenamtlichen Engagements und Hobbys der Beschäftigten.
  • Mein AOK Arbeitgeberservice: Menschen im Büro
    13.01.2025 | Mein AOK Arbeitgeberservice

    Neue Funktionen

    Die Online-Geschäftsstelle bietet jetzt den Überblick über alle Beschäftigten und die aktuellen Kontostände.
  • Online-Seminare: Zwei Männer mit einem Flipchart
    13.01.2025 | Breites Themenspektrum

    Online-Seminare 2025

    Die kostenlosen Online-Seminare der AOK liefern praxisnahes Fachwissen für Arbeitgeber und Führungskräfte.
Weiteres zum Thema
Aktuelles
Kennen Sie schon unser Onlineportal für Firmenkunden?

In unserem Onlineportal „Mein AOK Arbeitgeberservice“ steht Ihnen ein digitales Postfach zur Verfügung, mit dem Sie schnell und sicher mit Ihrer AOK kommunizieren und Daten austauschen können. In Kürze haben Sie außerdem die Möglichkeit, im Onlineportal Ihren Kontostand sowie gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusehen. Registrieren Sie sich jetzt.

Mann sitzt vor dem PC und Frau steht links neben ihm.

E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung

Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert die Broschüre anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Beiträge zur Sozialversicherung

AOK-Broschüre: Minijobs

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Minijobs

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Wechseln und profitieren: So überzeugt die AOK

Bewährter Service, starke Leistungen: Sie kennen uns als verlässlichen Partner beim Thema Sozialversicherung. Mit unseren Angeboten möchten wir Sie auch bei Ihren Gesundheitszielen unterstützen.

Überzeugen Sie sich selbst

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung

Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag

Einige Beschäftigte können sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung befreien lassen.

Mehr erfahren
Hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.

Mehr erfahren
Versicherungsfreie Personengruppen in der Sozialversicherung

Einige Personengruppen sind (teilweise) sozialversicherungsfrei. Zu ihnen zählen Beschäftigte mit Rentenbezug, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie Schülerinnen und Schüler.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung
  • Arbeitsentgelt

    Im § 14 SGB IV stehen die Grundsätze und Begriffsbestimmungen zu Arbeitsentgelt und zu sonstigem Einkommen.

    Mehr erfahren
  • Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Weihnachts- und Urlaubsgeld wird aus einem besonderen Anlass gezahlt. § 23a SGB IV enthält nähere Regelungen dazu.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Niedersachsen

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.