Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Unternehmen, die ältere Menschen beschäftigen, haben zu prüfen, ob sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten und welche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind.

Rente und Beschäftigung

Immer mehr Menschen im Ruhestand üben parallel zur Rente einen Nebenjob (Minijob) aus. Andere gehen auch im Rentenalter noch ihrem Hauptberuf nach, weil sie als Fachkräfte sehr gefragt sind. In beiden Fällen haben Arbeitgeber die Sozialversicherungspflicht zu prüfen.

Bei Beschäftigten, die entweder im rentennahen Alter sind oder das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, sind einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

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Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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