Meldefristen zur Sozialversicherung

Für die Abgabe der Meldung zur Sozialversicherung sind bestimmte Fristen vorgesehen. Die wichtigsten Meldefristen und Abgabetermine für Arbeitgeber finden Sie hier auf einen Blick.

Meldearten und -fristen

Die wichtigsten Fristen zu den Sozialversicherungsmeldungen im Überblick:

Sofortmeldungspätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses
Anmeldungmit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Abmeldungmit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung
Jahresmeldungmit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres
UV-Jahresmeldungbis zum 16. Februar des Folgejahres
Unterbrechungsmeldunginnerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung
Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungenmit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
GKV-Meldungmit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung durch die Krankenkasse
Änderungsmeldungmit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung oder nach Eintritt des meldepflichtigen Tatbestands
Stornierungsmeldungunverzüglich

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2025

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