Pflegeversicherung und Pflegezeit

Thema

Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.

Aktuelles

  • Nachweis von Kindern für die Pflegeversicherung: Vater mit Tochter spielen im Garten
    27.11.2024 | Pflegeversicherung 2025

    Digitales Nachweisverfahren kommt

    Für den Nachweis von Kindern in der Pflegeversicherung kommt ein digitales Verfahren. Was Arbeitgeber 2025 erwartet.
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema

St. Nikolausstift Caritas Pflege gGmbH, Papenburg, Aschendorf, Rhede

Die 180 Mitarbeitenden der St. Nikolausstift Caritas Pflege gGmbH bewältigen in fünf Häusern an den drei Standorten Papenburg, Aschendorf und Rhede hohe Arbeitsanforderungen. Unterstützt von der AOK Niedersachsen, hat die Geschäftsführung ein strukturiertes, nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Es bewirkt, dass alle Beschäftigten wieder mit Freude zur Arbeit kommen. 

Mehr erfahren
Allpax GmbH & Co. KG Papenburg

Bei Allpax Papenburg, einem mittelständischen Online-Handel, kümmern sich circa 70 Mitarbeitende um den reibungslosen Versand von hochwertigen Produkten für Betriebsbedarf. Um die Gesundheit der Beschäftigten im Büro und im Lager nachhaltig zu erhalten und zu verbessern, unterstützt die AOK Niedersachsen das Unternehmen bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). 

Mehr erfahren
Care4Care fördert die Gesundheit von Pflegepersonal

Ob Stärkung von Resilienz oder gesunde Organisationskultur – das von der AOK geförderte Programm Care4Care bietet viele gesundheitsorientierte Trainings, Workshops und Coachings für Pflege- und Führungskräfte. Ziel ist, die Gesundheit und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Pflege zu verbessern.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

    Das Gesetz enthält Bestimmungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und zur Pflegezeit.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Niedersachsen

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.