Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 11 ZPO
§ 11 ZPO, Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts aufgrund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese Entscheidung für das Gericht bindend, bei dem die Sache später anhängig wird.
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637