Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 327a HGB
§ 327a HGB, Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
§ 325 Absatz 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 WpHG mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.
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0800 0265637