Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 41 PsychTh-RL
§ 41 PsychTh-RL, Evaluation gemäß Beschluss vom 16. 7. 2015
Der G-BA überprüft innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung in § 22 deren Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Gruppentherapie — auch in Relation zur Einzeltherapie und entsprechenden Kombinationen — in den psychoanalytisch begründeten Verfahren.
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