Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 231 FamFG
§ 231 FamFG, Unterhaltssachen
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
- 1. die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
- 2. die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
- 3. die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m BGB
(2) 1 Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Absatz 2 Satz 3 BKGG und § 64 Absatz 2 Satz 3 EStG. 2 Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
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