Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 6 EntgFG Ziff. 5. RS 1998/01
§ 6 EntgFG Ziff. 5. RS 1998/01, Ausschluss von Nachteilen für den Arbeitnehmer
Nach § 6 Absatz 3 darf der Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht, wenn etwa die Ersatzforderung von dem Dritten nicht in vollem Umfange erfüllt werden kann (z. B. Zahlungsunfähigkeit des Schädigers).
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