Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Mindest-/Höchstdauer der Altersteilzeit
Altersteilzeit - Mindest-/Höchstdauer der Altersteilzeit
Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Altersteilzeitarbeit muss sich zumindest auf die Zeit bis zu einem Anspruch auf eine Altersrente erstrecken. Dies ist der Zeitpunkt, an dem:
- eine (gegebenenfalls geminderte) Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden kann oder
- bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht das 65. Lebensjahr vollendet wird beziehungsweise vorher eine der Altersrente vergleichbare Leistung einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens oder
- eine ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art (zum Beispiel eine ausländische Altersrente) beansprucht werden kann.
Altersteilzeitarbeit kann höchstens bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze vereinbart werden, da ab dem Folgemonat Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung eintritt.
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