Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Pauschal besteuerte Bezüge
Arbeitsentgelt - Pauschal besteuerte Bezüge
Grundsätzlich zählen auch pauschal besteuerte Bezüge zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Ausgenommen hiervon sind sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), soweit es sich nicht um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt, sowie die in § 40 Abs. 2 und § 40b EStG genannten Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen. Dies gilt allerdings nur, soweit der Arbeitgeber für diese zusätzlichen Leistungen die Lohnsteuer tatsächlich mit einem Pauschsteuersatz erhebt.
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