Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Lohnsteuerfreie Bezüge
Arbeitsentgelt - Lohnsteuerfreie Bezüge
Soweit lohnsteuerfreie Bezüge (z. B. Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld) gewährt werden, sind diese nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Es ist hierbei allerdings zu beachten, dass individuelle Freibeträge (z. B. für erhöhte Werbungskosten) das beitragspflichtige Arbeitsentgelt nicht vermindern.
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Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637