Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Dauer der Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren - Dauer der Entgeltfortzahlung
Sechs-Wochen-Frist
Die gesetzliche Anspruchsdauer für die Entgeltfortzahlung beträgt sechs Wochen. Hat der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet, bleibt der angebrochene Arbeitstag bei der Berechnung der Frist von sechs Wochen unberücksichtigt. Die Frist beginnt daher erst am nächsten Tag und der Arbeitnehmer bekommt für die verbleibende Zeit des Arbeitstages, in dessen Verlauf er erkrankt ist, noch das volle Arbeitsentgelt ausgezahlt.
Fällt die Arbeitsleistung am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit in vollem Umfang aus, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen Tag in die sechswöchige Frist einzubeziehen – der Anspruch endet daher mit Ablauf des 42. Tages.
Hinzutritt einer anderen Krankheit
Die Begrenzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs auf sechs Wochen gilt für jeden Fall von Arbeitsunfähigkeit. Die Anspruchsdauer verlängert sich nicht dadurch, dass eine andere Krankheit – die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit verursacht – hinzutritt.
Liegen zwei voneinander völlig unabhängige – in ihrer Ursache und zeitlichen Abfolge deutlich getrennte – Arbeitsunfähigkeitsfälle vor, beginnt mit dem zweiten Fall ein neuer, wiederum sechs Wochen umfassender Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Sechs- und Zwölf-Monats-Zeitraum
Wird der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig, erhält er während der erneuten Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentgelt für weitere sechs Wochen. Das setzt aber voraus, dass er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
Es besteht auch dann ein Anspruch für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen, wenn seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637