Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Höhe der Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren - Höhe der Entgeltfortzahlung
Für die Entgeltfortzahlung gilt das Entgeltausfallprinzip; das heißt, der Arbeitgeber zahlt während der Arbeitsunfähigkeit für längstens sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter, das der Beschäftigte in dieser Zeit erzielt hätte, wenn er arbeitsfähig geblieben wäre. Alle während der Arbeitsunfähigkeit eingetretenen Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis wirken sich somit auch auf die Höhe der Entgeltfortzahlung aus (z. B. eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine Erhöhung des Arbeitsentgelts).
Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen werden bei der Ermittlung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt.
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Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637