Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Feststellung der Teilnahme
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren - Feststellung der Teilnahme
Die Teilnahme an der Entgeltfortzahlungsversicherung muss der Arbeitgeber bei der Eröffnung seines Betriebs beurteilen – ansonsten zu Beginn eines Kalenderjahrs. Die Feststellung über die Teilnahme gilt für das gesamte Kalenderjahr. Im Jahr 2024 nimmt ein Arbeitgeber an der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 teil, wenn er im Jahr 2023 während eines Zeitraums von mindestens acht Monaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt hatte.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637