Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Einstrahlung
Entsendungen und Saisonkräfte - Einstrahlung
Ein Arbeitnehmer unterliegt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in Deutschland nach der Einstrahlungsregelung des § 5 Abs. 1 SGB IV nicht den Vorschriften über die deutsche Sozialversicherung,
- wenn es sich um eine Entsendung im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses handelt und
- die Dauer der Beschäftigung in Deutschland im Voraus zeitlich begrenzt ist.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt keine Entsendung im Sinne der Einstrahlung vor
Entsendung
Eine Entsendung im Sinne der Einstrahlung liegt vor, wenn sich ein Beschäftigter auf Weisung seines ausländischen Arbeitgebers vom Ausland nach Deutschland begibt, um hier eine Beschäftigung für diesen Arbeitgeber auszuüben. Die Einstrahlung ist somit das Gegenstück zur Ausstrahlung.
Beschäftigungsverhältnis
Die Ausführungen zum Begriff „Beschäftigungsverhältnis“ bei der Ausstrahlung gelten auch hier.
Zeitliche Begrenzung
Die Ausführungen zur zeitlichen Begrenzung bei der Ausstrahlung gelten auch hier.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637