Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Mehrfachbeschäftigte
Entsendungen und Saisonkräfte - Mehrfachbeschäftigte
Unter Mehrfachbeschäftigten versteht man Personen, die gewöhnlich in zwei oder mehr EU-, EWR-Mitgliedstaaten beziehungsweise der Schweiz beziehungsweise im Vereinigten Königreich beschäftigt sind. Wird eine gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Person von ihrem Arbeitgeber nur gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt, handelt es sich üblicherweise um eine Entsendung. Dies gilt auch, wenn mehrere solcher Einsätze in demselben Mitgliedstaat oder in verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen, ohne dass dies im Voraus feststeht.
Sind Mehrfachbeschäftigte in mehr als einem Mitgliedstaat der EU, des EWR beziehungsweise in der Schweiz beziehungsweise im Vereinigten Königreich beschäftigt – und zwar nicht nur unbedeutend –, unterliegen sie dem Sozialversicherungsrecht des Staats, in dem sie wohnen, wenn sie einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit auch im Wohnstaat ausüben. Ist dies nicht der Fall, gelten die Vorschriften des Staats, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Für Mehrfachbeschäftigte beurteilt grundsätzlich die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Kommt die DVKA zu dem Ergebnis, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, stellt sie die A1-Bescheinigung aus. Eine Kopie davon erhält die Krankenkasse, bei der der Mehrfachbeschäftigte versichert ist.
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