Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Arbeitslosenversicherung
Existenzgründer und Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung
Durch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sollen insbesondere Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Bezugs von Arbeitslosengeld vermieden oder verkürzt werden.
Auch Selbstständige können die Arbeitslosenversicherung beantragen („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“), wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert waren oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Allerdings darf der Umfang der Tätigkeit nicht unter 15 Wochenstunden liegen.
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637