Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Unfallversicherung
Existenzgründer und Sozialversicherung - Unfallversicherung
Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause sowie bei Berufskrankheiten tritt für Arbeitnehmer die gesetzliche Unfallversicherung an die Stelle der Krankenversicherung. Unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat, übernimmt sie zunächst unter anderem die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel.
Als Selbstständiger sind Sie nur im Ausnahmefall automatisch gesetzlich unfallversichert. Wollen Sie sich freiwillig versichern, können Sie dies bei der entsprechenden BG beantragen. Am besten sprechen Sie vor der Gewerbeanmeldung mit der für Sie zuständigen BG. Informationen zur Zuständigkeit gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 6050404 oder unter: dguv.de
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637