Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Kündigung
Krankenkassenwahlrecht - Kündigung
Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist eine schriftliche Kündigung der bisherigen Krankenkasse seit Anfang 2021 nicht mehr erforderlich. Stattdessen informiert die neu gewählte Krankenkasse die bisherige Krankenkasse über den Kassenwechsel.
Eine Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist nur dann erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mehr bestehen soll (z. B. bei einem Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Die Krankenkasse stellt dann innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung aus.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637