Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Monatliche Vorauszahlungen
Künstlersozialabgabe - Monatliche Vorauszahlungen
Abgabepflichtige Unternehmen haben für das laufende Kalenderjahr monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Basis für die Berechnung dieser Vorauszahlungen, die jeweils von März des laufenden Jahres bis zum Februar des Folgejahres zu leisten sind, sind die Entgelte des Vorjahres. Multipliziert man ein Zwölftel der Jahresentgelte mit dem jeweils geltenden Abgabesatz ergibt sich die monatliche Vorauszahlung. Die Höhe der Vorauszahlungen wird von der KSK mitgeteilt.
Mit der endgültigen Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres und Abgabe der Jahresmeldung werden Überzahlungen und Fehlbeträge, die sich eventuell durch die pauschalen Vorauszahlungen ergeben haben, ausgeglichen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637