Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Minijobs
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In der Bundesrepublik Deutschland sind Personen, die gegen Entgelt beschäftigt werden, grundsätzlich sozialversichert. Ausgenommen hiervon sind u. a. geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte. Mit Ausnahme in der Rentenversicherung – in der bei allen seit 1. Januar 2013 neu aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigungen Versicherungspflicht besteht – sind diese Beschäftigungen versicherungsfrei.
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