Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Meldungen
Minijobs - Meldungen
Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Meldeverfahren. Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Beschäftigung an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Handelt es sich nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung um eine geringfügige Beschäftigung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
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Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637