Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3. RS 2011/01
Ziff. 3.3. RS 2011/01, Vereinbarung über die Technische Anlage gemäß § 14 DTA-Vertrag
(1) Die Vereinbarung zur "Technischen Anlage" gemäß § 14 DTA-Vertrag [Anlage 8c zum BMV-Z] regelt formal deren Anwendung durch alle Beteiligten. Dabei wird auf die notwendigen datenschutzrelevanten Aspekte hingewiesen, die eine Verschlüsselung der elektronisch übermittelten Daten gewährleisten sollen. Ergänzend hierzu wird geregelt, dass die
- - Gesamtrechnungen sowie
- - Teilrechnungen für besondere Personenkreise
(2) . . .
(3) Die Umstellung auf die papierlose Abrechnung erfordert bei den Krankenkassen eine Anpassung der bisherigen Verfahren auf den elektronischen Datenaustausch.
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0800 0265637