Rundschreiben zu den versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung [RS 2013/07]
Rundschreiben zu den versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung [RS 2013/07]
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. 8. 2013 ist das Verfahren nach § 188 Absatz 4 SGB V für alle Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung kraft Gesetzes nach dem 31. 7. 2013 endet, ungeachtet des Zeitpunktes der Kenntnisnahme der Krankenkasse über das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen.
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