Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 1 Ziff. I.D. GKV-SVS
Anlage 1 Ziff. I.D. GKV-SVS, Entschädigung bei der Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag
Bei der Teilnahme an mehreren Sitzungen des GKV-Spitzenverbandes am selben Tage können für jeden Kalendertag jedoch insgesamt nur ein volles Tagegeld und Übernachtungsgeld sowie ein Pauschbetrag für Zeitaufwand gewährt werden.
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0800 0265637