Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.III.3. RS 2022/13
Ziff. B.III.3. RS 2022/13, Besonderheiten bei der Durchführung der Versicherung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist auch Träger der allgemeinen Rentenversicherung. Besonderheiten ergeben sich nur dann, wenn die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen ist. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld ist das nach § 137 SGB III der Fall, wenn diese im letzten Jahr vor Beginn des Leistungsbezugs zuletzt wegen einer Beschäftigung in der knappschaftlichen Rentenversicherung nach § 133 SGB VI versichert waren.
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