Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.6. BRi
Ziff. 3.2.6. BRi, Verfahren bei bereits vorliegenden Gutachten zur Pflegebedürftigkeit
Bei Begutachtungen aufgrund von Höherstufungs-, Rückstufungsanträgen oder Wiederholungsbegutachtungen sind die beim Medizinischen Dienst vorliegenden Gutachten beizuziehen. In dem neuen Gutachten ist die zwischenzeitliche Entwicklung zu würdigen und eingehend zu dokumentieren. Wird ein niedrigerer Pflegegrad empfohlen, so ist zusätzlich darzulegen, inwiefern und ggf. wodurch sich die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten verringert haben (siehe Punkt 4.10).
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