Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.1. BRi
Ziff. 4.1. BRi, Anforderungen an das Formulargutachten
Das Formulargutachten ist die Grundlage des Gutachtens. Das Gutachten enthält alle für die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit relevanten Angaben (siehe 2.3) und im Anhang die gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung. Aus dem Formulargutachten werden nur die für die antragstellende Person zutreffenden Angaben in das Gutachten übernommen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637