Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.1.2. BRi
Ziff. 5.1.2. BRi, [KF 1.2] Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese) medizinisch, pflegerische Angaben unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten
Bei der Begutachtung von Kindern sind bei der Erhebung der Anamnese auch Aussagen zu Schwangerschaft, Geburtsverlauf, Geburtsgewicht, Geburtslänge, wenn möglich zu Apgar-Werten ("gelbes Vorsorgeheft") und zu aufgetretenen gravierenden Komplikationen bzw. Schädigung(en) zu dokumentieren.
Es ist eine zusammenfassende Darstellung der kindlichen Entwicklung, ggf. deren Abweichung hinsichtlich der Motorik, Ernährung, der Sauberkeitsentwicklung, der Sprache, der Kognition und des Sozialverhaltens zu geben. Insbesondere bei Kindern von 0 bis 18 Monaten können Probleme bei der Ernährung von besonderer Relevanz sein.
Die bisherigen Förderungen des Kindes (ab welchem Alter) durch Kindergarten, Bildungseinrichtungen oder sonstige Einrichtungen inklusive Integrationsmaßnahmen sind kurz anzugeben.
Die pflegerelevante Vorgeschichte sollte wesentliche Krankenhausaufenthalte, pflegerelevante Besonderheiten sowie aktuelle Erkrankungen und Beschwerden beinhalten.
Bei Gutachten aufgrund von Höherstufungs- oder Rückstufungsanträgen, Widerspruchsgutachten oder Wiederholungsbegutachtungen reicht ein Verweis auf das Vorgutachten nicht aus. Eine kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte und die Erhebung der Zwischenanamnese sind erforderlich. Hier sind Entwicklungsfort- bzw. -rückschritte zu beschreiben. Alleiniges Aufzählen von Diagnosen ist nicht zielführend.
Leistungen der medizinischen Rehabilitation:
Sofern in den letzten 4 Jahren eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation stattgefunden hat, ist soweit möglich die Rehabilitationsart, z. B. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, familienorientierte Rehabilitation (FOR) anzugeben und der Erfolg zu erfragen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637