Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.5.4. BRi
Ziff. 5.5.4. BRi, [KF 4.4] Modul 4: Selbstversorgung
Angaben zur Versorgung
Zu diesem Modul werden zunächst besondere Bedarfsaspekte erfasst. Dazu gehören die parenterale Ernährung oder die Ernährung über eine Sonde, die künstliche Harn- oder Stuhlableitung sowie Störungen der Blasen- und Darmkontrolle in ihren Ausprägungsgraden.
Ernährung parenteral oder über Sonde
Es ist anzugeben, ob die Ernährung parenteral z. B. über Port, über eine perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), eine perkutane endoskopische Jejunostomie (PEJ) oder eine nasale Magensonde sowie ob sie über Pumpe, Schwerkraft oder als Bolusgabe erfolgt.
Blasenkontrolle, Harnkontinenz
Gemeint ist hier, Harndrang zu verspüren und so rechtzeitig zu äußern, dass die Blasenentleerung geregelt werden kann. Jegliche Art von unwillkürlichem Harnabgang ist zu berücksichtigen, unabhängig von der Ursache. Zu erfassen ist hier vorrangig die Kontrolle der Blasenentleerung, die Steuerung der Blasenentleerung, die Vermeidung unwillkürlicher Harnabgänge, ggf. mit personeller Hilfe.
Im Kindesalter entwickelt sich die sichere Blasenkontrolle zunächst tagsüber, dann auch in der Nacht. Eine nicht altersgemäße Sauberkeitsentwicklung bedarf ggf. der ärztlichen Abklärung. Die Begriffe "Kontinenz" und "Inkontinenz" sind erst bei älteren Kindern gebräuchlich. Bei jüngeren Kindern entspricht "Harninkontinenz" dem Einnässen.
Es sind folgende Merkmalsausprägungen vorgesehen:
Ständig kontinent:
Keine unwillkürlichen Harnabgänge.
Überwiegend kontinent:
Maximal einmal täglich unwillkürlicher Harnabgang oder Tröpfcheninkontinenz.
Überwiegend inkontinent:
Mehrmals täglich unwillkürliche Harnabgänge, aber gesteuerte Blasenentleerung ist noch teilweise möglich.
Komplett inkontinent:
Das Kind ist komplett harninkontinent. Gesteuerte Blasenentleerung ist nicht möglich.
Alternativ anzugeben ist, ob ein suprapubischer oder transurethraler Dauerkatheter oder Urostoma vorhanden ist. Einmalkatheterisieren ist nicht hier, sondern unter KF 4.5.10 zu berücksichtigen. Hier ist anzugeben, ob und in welchem Umfang eine Inkontinenz besteht.
Darmkontrolle, Stuhlkontinenz
Gemeint ist, Stuhldrang zu verspüren und so rechtzeitig zu äußern, dass die Darmentleerung geregelt werden kann. Zu bewerten ist hier die Vermeidung unwillkürlicher Stuhlabgänge, ggf. mit personeller Hilfe.
Die Begriffe "Kontinenz" und "Inkontinenz" sind erst bei älteren Kindern gebräuchlich. Bei jüngeren Kindern entspricht "Stuhlinkontinenz" dem Einkoten.
Es sind folgende Merkmalsausprägungen vorgesehen:
Ständig kontinent:
Keine unwillkürlichen Stuhlabgänge.
Gelegentlich inkontinent:
Das Kind ist überwiegend stuhlkontinent, gelegentlich unwillkürliche Stuhlabgänge oder nur geringe Stuhlmengen, sog. Schmierstühle.
Überwiegend inkontinent:
Das Kind ist überwiegend stuhlinkontinent, selten gesteuerte Darmentleerung möglich.
Komplett inkontinent:
Das Kind ist komplett stuhlinkontinent, gesteuerte Darmentleerung ist nicht möglich.
Alternativ ist anzugeben, ob ein Colo- oder Ileostoma vorhanden ist.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637