Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 38a SGB XI Ziff. 4. RS 2023/06
§ 38a SGB XI Ziff. 4. RS 2023/06, Leistungshöhe und Zahlungsweise
Die Höhe des Wohngruppenzuschlags beträgt pauschal 214 EUR monatlich und ist zweckgebunden. Der Anspruch besteht ab dem Monat der Antragstellung für jeden Teilmonat ungekürzt (z. B. bei Einzug, Auszug, Tod, Krankenhausaufenthalt). Die Auszahlung erfolgt wie beim Pflegegeld monatlich im Voraus an die pflegebedürftige Person selbst.
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