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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 40 SGB XI Ziff. 9.3. RS 2023/06
§ 40 SGB XI Ziff. 9.3. RS 2023/06, Antragstellung ohne Vorliegen von Pflegebedürftigkeit
Wird ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel gestellt, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde, ist wie folgt vorzugehen:
- - Ablehnung des Antrags wegen fehlender Pflegebedürftigkeit.
- - Unabhängig von der Ablehnung des Antrags ist die versicherte Person über die Erforderlichkeit eines Antrags auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu beraten.
- - Wenn im Rahmen der Begutachtung Empfehlungen auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel gegeben werden, gilt dies als Antrag.
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