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Richtlinien

FU-RL – Zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V/FU-RL)
Sozialversicherungsrecht
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FU-RL – Zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie



§ 11 FU-RL, Weitere Maßnahmen

Soweit kariöse Defekte festgestellt werden, sind diese vorrangig zu sanieren.


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