Gemeinsames Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht [RS 2009/01]
Gemeinsames Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht [RS 2009/01]
Ziff. 4.6.2.4. RS 2009/01, In Fonds angelegte Wertguthaben
(1) Auch für zugunsten des Arbeitnehmers in Fonds angelegte Wertguthaben hat die Bewertung des Wertguthabens im Alternativ-/Optionsmodell zu den festgelegten Terminen — mindestens aber zum 31. 12. eines jeden Jahres — zu erfolgen. Zur Feststellung des Wertguthabenzuwachses im Beurteilungsjahr ist die Differenz zwischen dem Wert des Wertguthabens am 31. 12. des zu beurteilenden Jahres und dem Wert des Wertguthabens am 31. 12. des Vorjahres zu bilden (fand zwischenzeitlich z. B. eine Freistellungsphase statt, ist der Wertguthabenzuwachs sowohl zum letzten Tag vor Beginn der Freistellungsphase als auch für die Zeit ab Beginn der erneuten Arbeitsphase zu ermitteln).
(2) Beruht die Feststellung eines negativen Saldos (ohne dass z. B. eine Freistellung stattgefunden hatte) allein auf der Tatsache, dass eine Wertminderung des Fonds eintrat, ist für den Abgleich der SV-Luft dieses Jahres der Wertguthabenzuwachs mit 0 EUR anzusetzen. Das gilt auch, wenn in diesem Jahr zwar Arbeitsentgelt als Wertguthaben verwendet wurde, die Kursverluste per Saldo aber zu einer Negativentwicklung führten.
Beispiel 1 (Kursverluste):
Entgeltguthaben am 31. 12. 2009 (einschließlich Aktienfondsanteile)
10 000 EUR
SV-Luft am 31. 12. 2009 (abgegrenzt)
10 000 EUR
angenommene SV-Luft im Jahr 2010 (nicht abgegrenzt)
7 500 EUR
Entgeltguthabenbildung in 2010
500 EUR
Entgeltguthaben am 31. 12. 2010 (wegen Kursverlusten)
9 000 EUR
Entgeltguthabenzuwachs 2010:
Entgeltguthaben am 31. 12. 2010
9 000 EUR
abzgl. Entgeltguthaben am 31. 12. 2009
10 000 EUR
Saldo
-1 000 EUR
Im Jahr 2010 hat sich das Wertguthaben allein wegen der Kursverluste der Aktienfondsanteile negativ entwickelt. Ein Wertguthabenzuwachs ist nicht eingetreten. Im Alternativ-/Optionsmodell kann deshalb die SV-Luft des Jahres 2010 (= 7 500 EUR) auf 0 EUR korrigiert werden. Eine Änderung der SV-Luft des bzw. der Vorjahre ist hingegen nicht zulässig.
Folgende Werte sind als Vortrag für das Jahr 2011 zu übernehmen:
Entgeltguthaben
9 000 EUR
abgegrenzte SV-Luft
10 000 EUR
Dies gilt unabhängig von der Werterhaltungsgarantie.
Beispiel 2 (Kursgewinne):
Entgeltguthaben am 31. 12. 2009 (einschließlich Aktienfondsanteile)
10 000 EUR
SV-Luft am 31. 12. 2009 (abgegrenzt)
10 000 EUR
angenommene SV-Luft (Rentenversicherung) des Jahres 2010 (nicht abgegrenzt)
7 500 EUR
Entgeltguthabenbildung in 2010
500 EUR
Entgeltguthaben am 31. 12. 2010 (wegen Kurssteigerung)
12 500 EUR
Entgeltguthabenzuwachs 2010:
Entgeltguthaben am 31. 12. 2010
12 500 EUR
abzgl. Entgeltguthaben am 31. 12. 2009
10 000 EUR
Saldo
2 500 EUR
Im Jahr 2010 hat sich das Wertguthaben positiv entwickelt. Die SV-Luft des Jahres 2010 (=7 500 EUR) ist höher als der Wertguthabenzuwachs dieses Jahres (=2 500 EUR). Im Alternativ-/Optionsmodell kann deshalb die SV-Luft des Jahres 2010 auf 2 500 EUR korrigiert werden.
Folgende Werte sind als Vortrag für das Jahr 2011 zu übernehmen:
Entgeltguthaben
12 500 EUR
SV-Luft 2010
abgegrenzte SV-Luft gesamt
ursprüngliche
abgegrenzte
Rentenversicherung
7 500 EUR
2 500 EUR
12 500 EUR (10 000 EUR aus 2009 + 2 500 EUR aus 2010)
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